01.01.2021

Nach über 20 Jahren ist Schluss

Ab dem 1. Januar 2021 startet die Leichtathletik-Abteilung eigenständig als Eintracht Frankfurt und verlässt die Leichtathletikgemeinschaft (LG).

1999 wurde die LG aus der damaligen LG Frankfurt (TSG Nordwest, TG Sachsenhausen, LC Main Taunus, FSV Frankfurt, TSG Fechenheim, LDRC) und Eintracht Frankfurt gegründet. Wie Michael Krichbaum, Abteilungsleiter der Eintracht-Leichtathletik, berichtet, war es zur damaligen Zeit keinesfalls eine „Liebeshochzeit“. Vielmehr war der Zusammenschluss der Vereine eine politische Entscheidung, die auf die damalige Sportdezernentin Sylvia Schenk zurückzuführen ist. Den Leichtathleten wurde ein Zusammenschluss nahegelegt, um ihre Kräfte zu bündeln und die Leichtathletik zu stärken.

Notwendige Veränderung

Nach über 20 Jahren folgt jetzt der Austritt aus der Gemeinschaft. Was zur damaligen Zeit der richtige Schritt war, erweist sich nun mehr als Hindernis, denn als Glücksfall. „Die wachsende Beliebtheit und Bedeutung von Eintracht Frankfurt als Verein, sowohl in der Stadt und als auch der Region, ließen die Wahrnehmung der heute verbliebenen Stammvereine der LG (TSG Nordwest und TG Sachsenhausen) weiter verwässern und die gewählte Form des Zusammenschlusses in der rechtsfreien Form einer LG schmälern. Zudem erschwert es die Vermarktungsmöglichkeiten der Abteilung und ihrer Aushängeschilder“, so Krichbaum. Für die Zukunft und die anstehenden Herausforderungen ist somit eine Neuordnung der Zusammenarbeit mit den LG-Stammvereinen notwendig. Dazu gehört auch die eigenständige Wahrnehmung des Startrechts als Eintracht Frankfurt sowie die Bündelung der leistungssportlichen Aktivitäten des Jugend- und Schülerbereiches. „Um dies zu ermöglichen war der Schritt des Austrittes aus der LG formell unausweichlich“, betont der Abteilungsleiter.

In Zukunft tritt Eintracht Frankfurt somit eigenständig bei allen Leichtathletik-Wettbewerben an, arbeitet aber dennoch weiterhin eng mit den verbliebenen Vereinen der LG zusammen. Ein neuer Kooperationsvertrag, der, bis auf das Startrecht, den wesentlichen Geist der LG-Vereinbarung aufrechterhält, regelt die künftige Zusammenarbeit. Diese besteht insbesondere bei der Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der Ausbildung von Übungsleitern und Trainern.